Wer kann einen Antrag stellen?
Die AKB Stiftung bevorzugt als Antragsteller:in eine gemeinnützige Organisation, die uns nach Erhalt der Spende eine Zuwendungsbestätigung ausstellen kann.
ANTRAGSSTELLUNG
Bitte senden Sie Ihren Antrag auf Förderung als eine PDF-Datei per E-Mail an office@akb-stiftung.de. Jeder Antrag muss aus den folgenden Dokumenten bestehen:
Ein Antrag sollte insgesamt nicht mehr als zehn DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Fragen steht das Büro gerne bereits im Vorfeld zur Verfügung.
MITTELBEWILLIGUNG UND MITTELABRUF
Nach der Beschlusssitzung des Vorstands erhalten Sie umgehend eine Rückmeldung von uns. Die von der AKB Stiftung bewilligten Mittel dürfen nur für den im Bewilligungsschreiben genannten Zweck verwendet werden. Sollten mit der Bewilligung verbundene Auflagen nicht, bzw. nicht innerhalb einer erwähnten Frist, erfüllt oder nicht rechtzeitig, nicht ordnungsgemäß oder unvollständig abgerechnet werden, widerrufen wir die Bewilligung und fordern bereits ausgezahlte Mittel zurück.
Bitte rufen Sie die von uns zugesagten Mittel per E-Mail über das Formular „Mittelabruf‘ [Verlinken] bei uns ab. Die Spende überweisen wir auf das Konto einer gemeinnützigen Organisation. Berücksichtigen Sie bitte, dass zwischen Mittelabruf und Auszahlung der zugesagten Förderung ca. eine Woche liegen kann.
Bitte senden Sie uns nach Erhalt der Spende eine steuerlich gültige Zuwendungsbestätigung zu.
PROJEKTABSCHLUSS
Wir bitten Sie, uns nach Abschluss des geförderten Projekts einen Abschlussbericht per E-Mail zu übermitteln. Dieser soll auch eine Übersichtstabelle enthalten, in der Sie alle Einnahmen und Ausgaben tabellarisch auflisten. Das Einreichen von Originalbelegen ist nicht notwendig.
Inhaltliche Eckpunkte für den Abschlussbericht: